5. 5.1. 5.1.1. Der Gesuchsteller beanstandet die Haftbedingungen im Ausschaffungszentrum Aarau. Anlässlich der heutigen Verhandlung äusserte er sich dahingehend, dass er keine Möglichkeit habe, im Freien zu spazieren (Protokoll S. 3, act. 76). Zudem brachte er vor, er könne kaum Kontakt zu seiner Familie aufbauen und werde nicht ausreichend ärztlich behandelt (Protokoll S. 3, act. 76). Im Haftentlassungsgesuch wird überdies eine Verletzung des Trennungsgebots im Ausschaffungszentrum Aarau sowie fehlender Internetzugang gerügt (act. 8 ff.).