dem Verwaltungsgericht gleichentags zugestellt wurde (MI-act. 238). Der Gesuchsteller stellte folgende Anträge: 1. Der Gesuchsteller sei umgehend aus der Ausschaffungshaft zu entlassen; 2. Es sei ein Augenschein im Ausschaffungszentrum Aarau vorzunehmen; 3. Es sei die Widerrechtlichkeit der Haftbedingungen im Ausschaffungszentrum Aarau festzustellen; 4. Eventualiter sei die Widerrechtlichkeit der Haft festzustellen;