B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde den Gesuchsgegnern am 9. Dezember 2022 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 697 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde den Gesuchsgegnern die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann (richtig beginnt) am 12. Dezember 2022, um 11.00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 12. März 2023, 11.00 Uhr, angeordnet.