Zudem äusserte sich die Gesuchsgegenerin mehrfach, zuletzt anlässlich der heutigen Verhandlung dahingehend, dass sie nicht bereit sei, die Schweiz in Richtung Vereinigtes Königreich oder Nigeria zu verlassen (MIact. 346, 370; Akten des Verwaltungsgerichts im Verfahren WPR.2021.47 [WPR.2021.47-act.] 48; WPR.2022.13-act. 42; Protokoll S. 3, act. 39). Sie sei in die Schweiz gekommen, um nach Kanada zu reisen (Protokoll S. 3, act. 42). In der konstanten Weigerung, der Ausreisepflicht nachzukommen und der Wiedereinreise trotz mehrfacher Rückführung ab Ausschaffungshaft, sind klare Anzeichen dafür zu erkennen, dass sich die Gesuchsgegnerin der Ausschaffung entziehen will.