C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor der Einzelrichterin des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und die Gesuchsgegner befragt. -6- D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 42). Die Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3 f., act. 42 f.): 1. Die mit Verfügung vom 5. Dezember 2022 angeordnete Ausschaffungshaft sei nicht zu bestätigen und die Gesuchstellerin sei anzuweisen die Gesuchsgegnerin unverzüglich aus der Haft zu entlassen.