B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde den Gesuchsgegnern am 5. Dezember 2022 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 733 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde den Gesuchsgegnern die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 3. Dezember 2022, 10.31 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 3. März 2023 angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen.