Am 3. Dezember 2022 erschien die Gesuchsgegnerin am Schalter der Stadtpolizei St. Gallen, woraufhin sie von der Kantonspolizei St. Gallen festgenommen wurde (MI-act. 685). Im Rahmen der anschliessenden polizeilichen Einvernahme gab sie an, dass sie seit dem 16. April 2022 in der Schweiz sei (MI-act. 698). Am 5. Dezember 2022, 17.18 Uhr, wurde die Gesuchsgegnerin dem MIKA zugeführt. Nach Eröffnung der Wegweisungsverfügung (MI-act. 738 ff.) gewährte das MIKA der Gesuchsgegnerin gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft (MI-act. 733 ff.). Im Anschluss daran ordnete das MIKA eine Ausschaffungshaft für die Dauer von drei Monaten an (act. 1 ff.).