Gemäss Gesetzeswortlaut dient diese erste Dublin-Haftphase der Vorbereitung des durch das SEM zu fällenden Wegweisungsentscheids, worunter auch die Stellung des Übernahmeersuchens an den zuständigen Dublin-Staat, die Wartefrist bis zur Antwort oder bis zur stillschweigenden Annahme sowie die Abfassung des Entscheids und dessen Eröffnung fallen. Damit ist vorliegend - entgegen der Auffassung des Rechtsvertreters des Gesuchsgegners - der Haftzweck sowohl in Bezug auf die Phase der Vorbereitung eines Wegweisungsentscheids als auch in Bezug auf die Phase des Wegweisungsvollzugs erstellt.