Im Rahmen des rechtlichen Gehörs brachte der Gesuchsgegner im Wesentlichen vor, sein Asylverfahren in Schweden sei mit einem negativen Entscheid abgeschlossen und er des Landes verwiesen worden, weshalb er nun in der Schweiz ein Asylgesuch stellen wolle. Er sei weder bereit, freiwillig nach Schweden noch nach Somalia zurückzukehren und wolle stattdessen in der Schweiz verbleiben (MI-act. 33 f.).