C. Im Anschluss an die Eröffnung der angeordneten Haft unterzeichnete der Gesuchsgegner um 16.14 Uhr eine Erklärung, wonach er eine richterliche Haftüberprüfung wünsche (MI-act. 41). D. In der Folge bestellte das Verwaltungsgericht dem Gesuchsgegner einen amtlichen Rechtsvertreter, stellte diesem die Akten elektronisch zu und räumte ihm eine Frist bis zum 5. Dezember 2022, 9.00 Uhr, zur Stellungnahme ein (act. 5 f.). -3- E. Der Rechtsvertreter reichte am 2. Dezember 2022, 17.00 Uhr, seine Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge (act. 8 f.):