Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 30. November 2022 durch das MIKA angeordnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wird bis zum 9. Februar 2023, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Ausschaffungszentrum des Kantons Aargau in Aarau oder im Flughafengefängnis Zürich zu vollziehen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. - 12 - 4. Der mit Urteil vom 4. Oktober 2022 bestätigte amtliche Rechtsvertreter bleibt im Amt und kann seine Kostennote im Rahmen des Verfahrens WPR.2022.69 einreichen.