Mit E-Mail vom 21. Februar 2020 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner gemäss der offiziellen Mitteilung des senegalesischen Aussenministeriums von den senegalesischen Behörden nicht anerkannt worden sei und eine Herkunft aus Mali vermutet werde (MI-act. 238). Folglich nahm der Gesuchsgegner am 10. März 2020 an der zentralen Befragung durch eine Delegation von Mali teil (MI-act. 239 f.). Mit Schreiben vom 18. März 2020 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner – nachdem er sich geweigert hatte, mit der malischen Delegation zu kooperieren – von den malischen Behörden nicht anerkannt worden sei (MI-act.