die Stellungnahme des MIKA beim Verwaltungsgericht ein (act. 10 f.). Die mündliche Verhandlung betreffend Haftentlassung fand am 23. November 2022 statt. Die Frist zur Einreichung der Stellungnahme (vier Arbeitstage; § 15 Abs. 2 EGAR) und die Frist zur Durchführung einer Verhandlung (acht Arbeitstage; Art. 80 Abs. 5 AIG) wurden damit eingehalten.