Mit Stellungnahme vom 18. November 2022 beantragte das MIKA die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (act. 10 f.). C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsteller liess seine Haftentlassung beantragen (Protokoll S. 3, act. 43). Der Gesuchsgegner beantragte die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Protokoll S. 4, act. 44). Der Einzelrichter zieht in Erwägung: