B. Am 16. November 2022 ging beim MIKA ein schriftliches Haftentlassungsgesuch ein (act. 1 ff.), welches dem Verwaltungsgericht gleichentags zugestellt wurde (act. 9). Der Gesuchsteller stellte folgende Anträge: 1. A., geb. tt.mm.jjjj., von Algerien, sei unverzüglich aus der Ausschaffungshaft zu entlassen. 2. Im Sinne einer Ersatzmassnahme sei dem Gesuchgegner (richtig: Gesuchsteller) die Auflage zu erteilen, sich regelmässig bei einer durch die Behörde zu bestimmende Dienststelle der Kantonspolizei Aargau zu melden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons.