Mit Verfügung vom 27. März 2018 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz weg (MI-act. 17 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. September 2019 ab (MI-act. 33 ff.). Auf die in der Folge gestellten Mehrfachgesuche trat das SEM, zuletzt mit Verfügung vom 13. Januar 2021, nicht ein und wies den Gesuchsgegner erneut aus der Schweiz weg (MI-act. 208 ff.). Auf eine dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. Februar 2021 nicht ein -6-