In der Folge reichte der Gesuchsgegner am 28. Juli 2020 ein weiteres Mehrfachgesuch ein. Mit Verfügung vom 12. August 2020 trat das SEM darauf nicht ein, wies ihn aus der Schweiz weg, ordnete an, er habe die Schweiz bis zum 7. Oktober 2020 zu verlassen und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act. 152 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 4. September 2020 ab, soweit es darauf eintrat (MI-act. 162 ff.). Mit Schreiben vom 13. Oktober 2020 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert -3-