Mit Verfügung vom 6. Januar 2020 trat das SEM auf das Mehrfachgesuch des Gesuchsgegners vom 20. November 2021 nicht ein, wies ihn aus der Schweiz weg, ordnete an, er habe die Schweiz bis zum 4. Februar 2020 zu verlassen und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act. 96 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. April 2020 ab, soweit es darauf eintrat (MI-act. 109 ff.).