Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 10. Oktober 2017 in die Schweiz ein und stellte gleichentags in Basel ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 6). Mit Verfügung vom 9. Februar 2018 wies das Staatsekretariat für Migration (SEM) den Gesuchsgegner dem Kanton Aargau zu (MI-act. 11).