Der vorliegende zu sichernde Wegweisungsentscheid des SEM vom 29. Juli 2022 wurde mit Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2022 bestätigt. Darin gelangt das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Einschätzung des SEM zum Schluss, dass der Gesuchsgegner in Sicherheit und dauerhaft in seinen Heimatstaat Russland zurückkehren kann.