1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 27. Oktober 2022, 08:45 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 26. Januar 2023, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. -3- D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 52).