1. Die am 19. Oktober 2022 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 17. Dezember 2022, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Als amtliche Rechtsvertreterin wird lic. iur. Burim Imeri, Rechtsanwalt, Stein AG, bestätigt. Die Rechtsvertreterin wird aufgefordert, nach Haftentlassung der Gesuchsgegner seine detaillierte Kostennote einzureichen.