3.2. Die Gesuchsgegner gab anlässlich des Ausreisegesprächs beim MIKA am 5. Juni 2020 zu Protokoll, dass er keine Reisepapiere habe und nicht nach Sri Lanka zurückkehren wolle (MI-act. 112 ff.). Gleichentags ersuchte das MIKA das SEM um Vollzugsunterstützung bei der Papierbeschaffung (MIact. 126). Das SEM teilte dem MIKA am 13. Oktober 2020 mit, der Gesuchsgegner sei als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert worden und das sri-lankische Generalkonsulat habe unter Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments zugesichert (MI-act.