2. Die Haft begann am 19. Oktober 2022, 10.50 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 77 AIG für 60 Tage bis zum 17. Dezember 2022, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Flughafengefängnis Zürich vollzogen. C. Nach Eingang der Akten beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wurde den Gesuchsgegnern ein amtlicher Rechtsvertreter bestellt. Dieser wurde nach Übergabe der Akten aufgefordert, bis zum 21. Oktober 2022, 12.00 Uhr, zur angeordneten Ausschaffungshaft Stellung zu nehmen (act. 9).