Am 19. Oktober 2022 wurde der Gesuchsgegner im Auftrag des MIKA durch die Kantonspolizei Aargau festgenommen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 306 f.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde den Gesuchsgegnern am 19. Oktober 2022 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer -3- Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 313). Im Anschluss an die Befragung wurde den Gesuchsgegnern die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.