Nachdem der Gesuchsgegner anlässlich der Ausreisegesprächs beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 5. Juni 2020 zu Protokoll gegeben hatte, keine Reisedokumente zu besitzen und nicht nach Sri Lanka zurückkehren zu wollen (MI-act. 112 ff.), ersuchte das MIKA das SEM um Vollzugsunterstützung bei der Reisepapierbeschaffung (MIact. 126 f.). Ebenfalls am 5. Juni 2020 verfügte das MIKA die Eingrenzung des Gesuchsgegners auf das Gebiet des Kantons Aargau (MI-act. 118 ff.).