7. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Eine mildere Massnahme zur Sicherstellung des Vollzugs der Wegweisung ist nicht ersichtlich. Der Gesuchsgegener missachtete mehrfach die gegen ihn verfügte Eingrenzung, zudem ist er eigenen Angaben zufolge stark betäubungsmittelabhängig, was ihm die Einhaltung von behördlichen Auflagen augenscheinlich erschwert.