A. Der Gesuchsgegner ist georgischer Staatsangehöriger und reiste eigenen Angaben zufolge am 6. Dezember 2021 illegal in die Schweiz ein. Gleichentags stellte er ein Gesuch um Asylgewährung (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 1 f.). Infolge wiederholter Ladendiebstähle verfügte das Amt für Migration des Kantons Aargau (MIKA) am 18. Mai 2022 eine Eingrenzung des Gesuchsgegners auf das Gebiet des Bezirks Zurzach (MI-act. 47 f). Am 24. Mai 2022 sowie am 29. Mai 2022 verstiess der Gesuchsgegner nachweislich gegen die Eingrenzung und wurde beide Male in Zürich aufgegriffen.