C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor der Einzelrichterin des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und die Gesuchsgegner befragt. -3- D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 30, act. 3). Die Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 30, act. 3): 1. Die mit Verfügung vom 19. Oktober 2022 angeordnete Ausschaffungshaft des MIKA sei nicht zu bestätigen. Der Gesuchsgegner sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualiter seien anstelle der Ausschaffungshaft geeignete Ersatzmassnahmen anzuordnen.