B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde den Gesuchsgegnern am 18. Oktober 2022 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 68 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde den Gesuchsgegnern die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 18. Oktober 2022, 15.57 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 17. Januar 2023, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen.