Am 20. Juli 2022 erliess das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein ab sofort gültiges Einreiseverbot gegen den Gesuchsgegner mit einer Gültigkeit bis 19. Juli 2024 (MI-act. 1 ff.). Am 27. August 2022 wurde der Gesuchsgegner in Baden durch die Kantonspolizei Aargau angehalten und wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz vorläufig festgenommen (MI-act. 40 ff.). Das MIKA setzte ihm eine neue Ausreisefrist bis zum 6. September 2022 (MI-act. 36). Im Auftrag des Amtes für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) wurde der Gesuchsgegner am 18. Oktober 2022 durch die Kantonspolizei Aargau festgenommen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 51 f.).