Rahmen der heutigen Verhandlung bereit erklärte, freiwillig nach Algerien zurückzukehren. Insbesondere, da er seine Ausreisebereitschaft an die Bedingung knüpfte, ihm seien vor seiner Ausreise zwei Monate Zeit zu gewähren, um in der Schweiz dringend benötigtes Geld zu verdienen. Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 31. August 2022 wurde dem Gesuchsgegner bereits angeboten, ihm im Fall seiner selbstständigen Ausreise eine Rückkehrhilfe zu gewähren. Das Angebot lehnte der Gesuchsgegner ab und gab zu Protokoll, es zu bevorzugen, in der Schweiz zu bleiben.