Als der Gesuchsgegner diese Ausreisefrist verstreichen liess, wurde er vom MIKA mit Verfügung vom 30. August 2022 zwecks Regelung der Ausreisemodalitäten zum Ausreisegespräch vorgeladen (MI-act. 47). Am 31. August 2022 erschien der Gesuchsgegner der Vorladung folgend und wurde durch das MIKA im Beisein eines Mitarbeiters der Rückkehrhilfe – Rückkehrberatung des Kantons Aargau befragt (MI-act. 62 f). Am 12. Oktober 2022 wurde der Gesuchsgegner in seiner Asylunterkunft angehalten und gleichentags dem MIKA zugeführt (MI-act. 72).