1. Die am 11. Oktober 2022 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 10. Januar 2023, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist grundsätzlich im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder Ausschaffung kann die Inhaftierung während längstens zweier aufeinanderfolgender Nächte im Zentralgefängnis Lenzburg oder Ausschaffungszentrum Aarau erfolgen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Als amtliche Rechtsvertreterin wird lic. ius. Carmen Emmenegger, Rechtsanwältin, Baden, bestätigt. Die Rechtsvertreterin wird aufgefordert, nach Haftentlassung der Gesuchsgegnerin ihre detaillierte Kostennote einzureichen.