Daraufhin ersuchte das MIKA am 9. Mai 2022 das SEM um Rückkehrunterstützung bei der Papierbeschaffung (MI-act. 84). Am 24. August 2022 meldete das MIKA die Gesuchsgegnerin für einen Flug nach Beirut an (MI-act. 90 ff.). Der Flug wurde entsprechend für den 29. September 2021 gebucht (MI-act. 95 f.). Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 15. September 2022 gab die Gesuchgsgegnerin an, lieber werde sie in der Schweiz sterben als -3- auszureisen (MI-act. 116). Den Flug vom 29. September 2022 nach Beirut hat die Gesuchsgegnerin nicht angetreten (MI-act. 127).