Am 20. April 2022 erschien die Gesuchsgegnerin erneut einer Einladung folgend beim MIKA. Anlässlich dessen gab sie zu erkennen, dass sie die Rückkehr mit ihrer Tochter besprechen und sich Gedanken über die Ausreise machen wolle (MI-act. 80). Anlässlich des Rückkehrberatungsgesprächs vom 3. Mai 2022 erklärte sich die Gesuchsgegnerin nicht bereit, die Schweiz zu verlassen (MI-act. 82).