7. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Eine mildere Massnahme zur Sicherstellung des Vollzugs der Wegweisung ist nicht ersichtlich. Bezüglich der familiären Verhältnisse ergeben sich keine Anhaltspunkte, welche gegen eine Haftanordnung sprechen würden. Der Gesuchsgegner äusserte anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs am 29. September 2022, gesundheitliche Probleme zu haben (MI-act. 19). Anlässlich der heutigen Verhandlung erklärte er, heute gehe es ihm jedoch besser und er fühle sich gut (Protokoll S. 3, act. 35).