5. Es liegen auch keine Anzeichen dafür vor, dass das MIKA dem Beschleunigungsgebot (Art. 76 Abs. 4 AIG) nicht ausreichend Beachtung geschenkt hätte. Das Gesuch um Rückübernahme des Gesuchsgegners wurde bereits am 29. September 2022 an die schwedischen Behörden übermittelt, wobei es erfahrungsgemäss wenige Wochen dauert, bis dieses beantwortet wird. Das Ersatzreisedokument wird mit der Rückübernahme zugesichert (Protokoll S. 3 f., act. 35 f.).