Der Gesuchsgegner erklärte zwar, er wolle die Schweiz in Richtung Eritrea verlassen und sei bereit bei der Papierbeschaffung mitzuwirken (Protokoll S. 3, act. 35). Er weigerte sich jedoch in der Folge, bei der eritreischen Botschaft vorzusprechen und mit dieser dafür vorgängig telefonisch Kontakt aufzunehmen (Protokoll S. 3, act. 35).