1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 28. September 2022, 22.46 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 27. Dezember 2022, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen. Am 29. September 2022 liess das MIKA die Hafterstehungsfähigkeit des Gesuchsgegners ärztlich überprüfen, wobei keine Auffälligkeiten beim Gesuchsgegner festgestellt werden konnten und dieser als hafterstehungsfähig beurteilt wurde (act. 5 ff.).