Am 29. September 2022 gewährte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung von Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen (MIact. 14 ff.) und ordnete anschliessend mit sofort vollstreckbarer Verfügung die Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz an (MI-act. 10 ff.). B. Nach Eröffnung der Wegweisungsverfügung (MI-act. 13) gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft (MI-act. 18 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):