A. Am 28. September 2022 befand sich der Gesuchsgegner in Mannheim/Deutschland und wurde von den deutschen Behörden aufgefordert, Deutschland bzw. das Gebiet der Schengen-Staaten bis zum 1. Oktober 2022 zu verlassen (Akten des Amts für Migration und Integration [MIact.] 3). Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 28. September 2022 illegal mit dem Zug in die Schweiz ein. Gleichentags, um 22.46 Uhr, wurde er anlässlich einer Personenkontrolle durch die Kantonspolizei Aargau am Bahnhof in Brugg angehalten (MI-act. 6, 18). Der Gesuchsgegner trug einen schwedischen Personalausweis und einen schwedischen Aufenthaltstitel bei sich (MI-act. 1 f., 5).