Zudem bestehen gemäss Angaben des MIKA trotz der Covid-19-Pandemie auch regelmässige Flugverbindungen nach Albanien (act. 2). Damit stehen dem Wegweisungsvollzug zum heutigen Zeitpunkt keine Hindernisse entgegen. 3. 3.1. Das MIKA stützt seine Haftanordnung unter anderem auf Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 AIG i.V.m. Art. 75 Abs. 1 lit. h AIG, wonach eine Person in Haft genommen werden kann, wenn sie wegen eines Verbrechens verurteilt worden ist. Verbrechen sind gemäss Art. 10 Abs. 2 StGB Taten, die mit -5-