2.2. Der Haftrichter hat sich im Rahmen der Prüfung, ob die Ausschaffungshaft rechtmässig ist, Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ein erstinstanzlicher Weg- oder Ausweisungsentscheid eröffnet oder eine erstinstanzliche Landesverweisung ausgesprochen wurde (Art. 76 Abs. 1 AIG). Mit Urteil vom 21. Dezember 2021 hat das Obergericht des Kantons Aargau den Gesuchsgegner gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB für zehn Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 22 ff.). Die ausgesprochene Landesverweisung ist in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 35), womit eine rechtsgenügliche Landesverweisung vorliegt.