C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. -3- D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 40). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3 f., act. 40 f.): 1. Die angeordnete Ausschaffungshaft sei nicht zu bestätigen. Der Gesuchsgegner ist aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualiter sei die Haft für maximal einen Monat anzuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: