Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner ist im Besitz eines gültigen italienischen Aufenthaltstitels (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 1). Er reiste eigenen Angaben zufolge erstmals im Jahr 2018 und letztmals im Februar 2020 in die Schweiz ein (MI-act. 78).