2. Die mit Urteil vom WPR.2022.60 bestätigte amtliche Rechtsvertreterin bleibt im Amt und kann ihre Kostennote im Rahmen des Verfahrens WPR.2022.60 einreichen. IV. 1. Die Gesuchsgegner wird darauf hingewiesen, dass ein Haftentlassungsgesuch unter Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs jederzeit gestellt werden - 11 - kann (BGE 140 II 409, Erw. 2.2) und beim MIKA einzureichen ist (§ 15 Abs. 1 EGAR).