2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 9. Oktober 2022 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2022.60 vom 12. September 2022; MI-act. 409). Am 27. September 2022 ordnete das MIKA die Haftverlängerung bis 9. Dezember 2022, 12.00 Uhr, an (act. 1 ff.). Anlässlich des rechtlichen Gehörs verzichtete die Gesuchsgegner auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung (act. 8). Die heutige Überprüfung erfolgt daher ohne Befragung der Gesuchsgegner, gestützt auf die Akten, und vor Ablauf der bereits bewilligten Haft.