B. Am 27. September 2022 gewährte das MIKA den Gesuchsgegnern das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Durchsetzungshaft (MIact. 411 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde den Gesuchsgegnern die Verlängerung der Durchsetzungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Die Durchsetzungshaft wird gestützt auf Art. 78 AIG um zwei Monate bis zum 9. Dezember 2022,12.00 Uhr, verlängert. 2. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen.