6. Das MIKA ordnete die Ausschaffungshaft für drei Monate an. Bereits am 8. März 2022 bestätigte Deutschland das Rückübernahmegesuch des SEM gestützt auf die Richtlinie 2008/115/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die gemeinsamen Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Richtlinie 2008/115/EG). In selbem Schreiben wird das MIKA aufgefordert, sieben Werktage vor Überstellung des -7-